Neue Umsatzsteuer-Vorgaben ab dem 1.1.2010 für Kunden aus dem EU-Ausland

Die UStID-Nummer, noch nie war sie so wichtig wie jetzt!

Die Bestimmungen zur Umsatzsteuerberechnung innerhalb der europäischen Union sind überarbeitet und harmonisiert worden. Aus diesem Grund gilt ab dem 1.1.2010 eine neue umsatzsteuerliche Behandlung von Rechnungen, die durch die zuständigen nationalen Finanzbehörden im jeweiligen Umsatzsteuer-Gesetz vorgeschrieben werden. Wir als GKS Handelssysteme GmbH sind verpflichtet dieses neue deutsche Umsatzsteuer-Gesetz für alle Kunden aus dem EU Ausland anzuwenden.

Grundlage der umsatzsteuerlichen Behandlung ist wie immer die Frage des „Ortes der Leistungserbringung“, die bei Internet-Dienstleistern in der Vergangenheit oft nicht eindeutig zu klären war. Denn sowohl der Standort des Servers, als auch der Standort der Verwaltung des Dienstanbieters sowie der Standort des Nutzers konnten jeweils als Orte der Leistungserbringung angesehen werden.

Die Neufassung des Umsatzsteuergesetzes zum 1.1.2010 macht mit den möglichen Definitionen ein Ende, denn die angebotenen Dienste werden in ihrer Art und Erbringung in einem neuen Katalog klassifiziert und EU-einheitlich geregelt. Somit ist eine eindeutige Zuordnung der erbrachten Dienstleistung zu einer umsatzsteuerlichen Behandlungsvorschrift möglich.

Für Nutzer von RESTPOSTEN.de gilt als Ort der Leistungserbringung so lange Deutschland, bis über einen geeigneten Gewerbenachweis UND eine gültige Umsatzsteuer-Identnummer eine unternehmerische Tätigkeit mit Sitz im EU-Ausland nachgewiesen werden konnte. Diese angegebene Umsatzsteuer-Identnummer muss von uns als Leistungserbringer Online auf ihre Richtigkeit hin überprüft werden.

Als gewerbliche Händler sollten Sie also unbedingt eine Umsatzsteuer-Identnummer beantragen und darauf achten, dass die hinterlegten Adressdaten Ihrer UStID mit denen ihrer Gewerbeanmeldung überein stimmen! Ansonsten können Sie ab dem 1.1.2010 nicht mehr umsatzsteuerbefreit im EU-Ausland Waren oder Dienstleistungen erwerben, sondern müssen sogar beim Anbieter der Ware die national anfallende Umsatzsteuer bezahlen und können diese nicht einmal als Vorsteuer geltend machen. Da es noch viele Unternehmen oder Gewerbetreibende gibt, die keine UStID-Nummer beantragt haben, ist in den ersten Monaten mit einem deutlichen Run auf die Vergabestelle zu rechnen, weswegen es zu einer Verzögerung in der Vergabe der UStID Nummer kommen kann.

Die Beantragung der UStID-Nummer kann in Deutschland online beim Bundeszentralamt für Steuern erfolgen. Hier der Link für die, die nicht suchen wollen: https://www.formulare-bfinv.de/ffw/content.do

Die Zuteilung bzw. Bestätigung erfolgt jedoch per Post. Wie lange es jedoch dauert bis man seine ID Nummer erhalten hat, kann für die ersten Monate in 2010 wohl keiner genau voraussagen. Je früher die Nummer beantragt wird, desto schneller kann ein Händler europäisch aktiv werden.

Dieser Beitrag stellt natürlich keine Rechts- oder Steuerberatung dar, dies ist in Deutschland zugelassenen Anwälten und Steuerberatern vorbehalten.

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