Was tun bei unlauterem Wettbewerb? – Mit diesem Thema befasst sich der nachfolgende Worfilter-Artikel: https://wortfilter.de/bussgeldbescheid-der-bundesnetzagentur-500e-fuer-36-verkaeufe/
Unser Fazit:
Jeder Händler sollte beim Sourcing ganz genau aufpassen, ob die eingekauften Produkte marktkonform sind. Wie der publizierte Fall eindeutig zeigt, ist der Händler beim Import innerhalb der EU zwar nicht als Hersteller für ein Produkt verantwortlich, aber als Teil der Lieferklette hat er eine Fürsorgepflicht dafür, dass er sicherstellt nur marktkonforme Produkte zu vertreiben.
Dies bedeutet natürlich nicht, dass Händler z.B. zwangsläufig Prüfungen auf elektromagnetische Verträglichkeit oder andere Tests doppelt machen müssen. Es bedeutet aber sehr wohl, dass ein Händler über die Kennzeichnungsvorschriften der jeweiligen Produkte informiert sein muss und zumindest die Einhaltung dieser deklaratorischen Konformitätsbestandteile auf dem Produkt prüfen muss. Will heißen, ein Elektrogerät ohne deutsche Bedienungsanleitung in Deutschland in Verkehr zu bringen, könnte schon die formalen Konformitätsanforderungen verletzen.
An eben genau dieser Stelle können und sollen Händler natürlich auch die Marktaufsicht informieren, wenn Marktbegleiter/Wettbewerber mit unfairen Produkten versuchen Umsatz zu machen. Ist ein Produkt schon rein formal nicht marktkonform, oder besteht der dringende Verdacht, dass es sogar noch weitergehende Probleme mit der Marktkonformität des Produktes gibt, dann sind die Behörden mit wenigen Klicks informiert.
Parallel können Händler z.B. über eine anwaltliche Nachricht an den Marktplatzbetreiber wie z.B. Amazon versuchen, diese Produkte umgehend sperren zu lassen. Auf dieses Verfahren und die geringen Kosten, die dieses Vorgehen für die Händler verursacht, ist RA Dr Thomas Engels in seinem letzten Votrag in unserer E-Commerce Arena eingegangen.
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