Die Beweislage ist unklar!

Die Online-Branche ist ja oft ein Metier, in dem mit pragmatischen Lösungen, schnellen Reaktionen und kurzen Wegen gearbeitet werden kann. Natürlich gibt es aber auch Geschäftsvorfälle, die weniger angenehm sind und die „old school“-Arbeitsweise bedingen.

So auch der Vorfall des Problemkunden (ist leider nicht anders zu nennen), dessen nach seiner Aussage postalisch versendetes Dokument nicht bei uns eingegangen ist. Da es sich aber um ein wichtiges Dokument, dessen Verbleib leider ungeklärt ist, handelte, stellte sich die Frage nach dem „Gefahrenübergang“ beziehungsweise wer was belegen muss. Schnell geklärt: diese Last liegt beim Kunden. Der sieht das auch offensichtlich ein.
Und schickt uns als Beleg der Versendung des Dokuments……………….eine Quittung über den Erwerb von Briefmarken beim Postamt seines Vertrauens!

Das ist nun mal ein eindeutiger Beleg, denn wofür anders als für eine Sendung an uns könnten diese wohl verwendet werden? Das kann ich persönlich nur als Begegnung aus der Kategorie „Versuchen kann man’s ja mal“ abhaken…

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