Händler aufgepasst – das neue Umsatzsteuergesetz bringt weitreichende neue Pflichten mit sich!

Für Händler bedeutet die Novellierung des Gesetzes zum 01.01.2019 viel Licht und auch ein wenig Schatten, für Marktplätze allerdings eine riesengroße Herausforderung.
Doch wie kam es überhaupt zu dieser umfassenden Neuordnung des Umsatzsteuerrechts für den Handel auf Marktplätzen?

Mark Steier von www.wortfilter.de war einer der ersten, der den Umsatzsteuerbetrug von asiatischen Händlern auf Amazon aufgedeckt hatte. Bereits seit 2017 berichtete Steier über den Umsatzsteuerbetrug, doch erst im Februar 2018 griffen mit dem Politmagazin Plusminus und der ARD die großen Leitmedien das Thema so richtig auf. Zu Recht hat sich daraus dann aufgrund der Steuerausfälle in Milliardenhöhe sehr schnell eine politische Forderung und eine Initiative der Online-Händlerschaft entwickelt, dass die Wettbewerbsverzerrung durch Anbieter aus Drittländern auf Marktplätzen wie z.B. Amazon unterbunden werden muss. Vor allem die asiatischen Händler waren umsatzsteuerlich einfach nicht in der EU bzw. nicht in Deutschland gemeldet und die fällige Umsatzsteuer nicht an die Finanzbehörden abgeführt. Alleine dadurch hatten asiatische Anbieter bereits einen Wettbewerbsvorteil von 19% im Verkaufspreis, der von steuerehrlichen Händlern mit Sitz in der EU nicht zu kompensieren ist. In manchen Kategorien auf Amazon wie z.B. RC Spielzeug sind im unteren und mittleren Preisbereich mittlerweile extrem viele asiatische Händler im ungleichen Wettbewerb mit nationalen Händlern.

In diesem Zuge der neuen Gesetzesinitiative wird versucht, die Regelungslücken aufgrund des wachsenden „privatgewerblichen“ Handels z.B. auf Ebay und Ebay Kleinanzeigen direkt mit zu schließen.

Für Händler bedeutet dies erst einmal nicht sehr viel, aber Bedeutendes:

  1. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
    Jeder Händler, der auf Marktplätzen umsatzsteuerlich relevante Umsätze erzielt, benötigt voraussichtlich ab dem 01.01.2019 eine befristete Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes. Aufgrund dieser Bescheinigung wird der Marktplatz aus der Haftung für die Umsatzsteuerschuld des Händlers entlassen. Ohne eine solche Bescheinigung werden Marktplätze Händler wahrscheinlich nicht mehr als Verkäufer zulassen.
  2. Stammdaten auf Marktplätzen
    Händler bzw. Teilnehmer auf Marktplätzen werden weitere Stammdaten für ihre Accounts bereitstellen müssen:
    Steuernummer, Geburtsdatum bei Personengesellschaften, Freiberuflern und Gewerbebetrieben, sowie Rechtsform, Registernummer und Registergericht bei Kapitalgesellschaften.
  3. Adressüberprüfung
    Marktplätze werden verpflichtet, die Korrektheit der Adressdaten zwischen gewerblicher Meldung und steuerlicher Bescheinigung zu überprüfen. Sollten Händler in letzter Zeit umgezogen sein, aber ihren Gewerbenachweis noch nicht aktualisiert haben, dann sollten sie dies schnellstens nachholen.
    Bei abweichenden Adressen auf den Nachweisen werden Marktplätze die Accounts der Händler deaktivieren müssen. Weiterhin werden Marktplätze die Korrektheit der Adressdaten z.B. über postalisch versendete Sicherheitscodes überprüfen und dokumentieren müssen.
    Händler sollten also in jedem Fall dafür Sorge tragen, dass der Briefkasten mit der Firmenadresse so sichtbar hängt, dass die Post auch wirklich immer zugestellt werden kann.

Wie sich diese neue Gesetzeslage dann in der Praxis als geeignet erweisen wird, ist natürlich fraglich. Wie bei allen neuen gesetzlichen Regelungen ist davon auszugehen, dass es ganz sicher an diversen Ecken klemmen und wahrscheinlich auch zu ungerechtfertigten Sperren kommen wird.
Die Frage ist, wohin werden die entsprechenden Marktakteure zukünftig ausweichen und müsste eine Whatsapp Händlerguppe in der Transaktionen angebahnt und getätigt werden per Definition nicht auch bereits als Marktplatz gelten?

Offen ist in diesem Zusammenhang auch, ob zukünftig ein erhöhtes Risiko für Gruppeninhaber von Facebook und Whatsapp Handels-Gruppen besteht, falls diese dann als Betreiber des Marktplatzes gelten und für Umsatzsteuerschulden aller Gruppenmitglieder haftbar gemacht werden können.
Denn erst mit der Einrichtung einer Gruppe, die erkennbar auf die Erzielung von Umsätzen ausgerichtet ist, wird das Social Network oder der Messenger Dienst zum Defakto-Marktplatz umfunktioniert.

Hier geht es zum aktuellen Interview mit Roger Gothmann von Taxdoo mit dem BVOH.

http://bvoh.de/steuergesetz-2018-interview-mit-roger-gothmann-von-taxdoo/

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Comments

  1. Mark Steier hat es nicht aufgedeckt. Das war schon lange ein offenes Geheimnis, nur gekümmert hat sich keiner darum.

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