Vorsicht beim Verkauf nicht zugelassener Fahrradersatzteile – Bußgeld droht!

Ersatzteile für Fahrräder werden durch viele Händler angeboten. Doch müssen diese, wie Ersatzteile für das Auto, verkaufsfähig sein, sonst drohen Abmahnungen oder auch Bußgelder durch das Kraftfahrt-Bundesamt.

Natürlich ist Fahrradzubehör besonders zu Zeiten von E-Bikes und steigendem Umweltbewusstsein zunehmend ein Renner, insbesondere auf Marktplätzen und natürlich ganz besonders batteriebetriebene LED-Leuchtmittel für Fahrräder.

Solche Beleuchtungseinrichtungen und andere Fahrradersatzteile müssen aber mit einem amtlichen Prüfzeichen ausgestattet sein, damit diese in Deutschland zugelassen sind.

In einem aktuellen Bericht geht der Händlerbund auf diesen Umstand ein und klärt über die betroffenen Produkte und Regelungen auf.

Hier geht es zum Bericht vom Händlerbund Juristen Ivan Bremers, der auch als Referent auf unserer E-Commerce Arena auf der IAW Messe in Köln auftreten wird.

https://www.onlinehaendler-news.de/recht/rechtsfragen/30735-vorsicht-verkauf-nicht-zugelassener-fahrradersatzteile-bussgeld-droht.html?utm_source=Newsletter&utm_medium=Link&utm_campaign=Weekly

Wir wünschen alles Händlern ein erfolgreiches und abmahnfreies Jahr 2018 mit guten Geschäften!

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