Ein weiterer Sieg für den freien Handel im Internet – adidas gibt Marktplatz-Vertriebsbeschränkungen auf

Resultierend aus den aktuellen Gegebenheiten beugt sich die adidas AG dem öffentlichen Druck und wird beschränkende Klauseln im Online-Handel aus den Verträgen mit Online-Händlern streichen. Dies geht auch aus einem entsprechenden Rundschreiben an adidas-Händler hervor: „Als Ergebnis dieser Entwicklung und als Teil unserer neuen Strategie haben wir uns deshalb entschieden, künftig den Verkauf unserer Produkte auf offenen Marktplätzen zuzulassen, (…).“ Somit orientiert sich einer der führenden Sportartikelhersteller der Welt neu und eröffnet dem Online-Handel hiermit neue Perspektiven.

Sicherlich haben die Arbeit und die Online-Petition der Aktion „Choice in eCommerce“ von Oliver Prothman (BVOH), die von mehr als 14.000 Händlern unterschrieben wurde, die aktuellen Untersuchungen des Bundeskartellamtes und das erhebliche Umsatzpotential, das auf Marktplätzen gehoben werden kann, ihren Beitrag zum Umdenken bei adidas geleistet.

„Für den Großhandel auf unseren Plattformen gab es seitens adidas zu keinem Zeitpunkt irgendwelche Bestrebungen, Vertriebsbeschränkungen zu etablieren oder durchzusetzen.“ So Stefan Grimm, Geschäftsführer Vertrieb unserer Marktplätze. „Wir freuen uns darauf, dass es zukünftig noch ein viel breiteres Angebot für adidas Produkte auf Marktplätzen verschiedenster Handelsstufen geben wird. Die Vertriebsbeschränkung konnte nicht die richtige Antwort auf ein sich änderndes Konsumentenverhalten sein. Sie halten ja auch nicht die Zeit an, indem Sie überall die Uhren abhängen.“ führt  Stefan Grimm weiter aus.

Stand Montagmorgen, 07.07.2014 um 11.00 Uhr, waren annähernd 200 attraktive Großhandelsangebote mit adidas Produkten auf RESTPOSTEN.de verfügbar, wie z.B. der adidas ZX 5000 Sportschuh für sensationelle 29,95 EUR netto pro Paar, bei einer Mindestabnahme von 50 Paar.

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