Das Thema Gelangensbestätigung betrifft die meisten Warenhändler, die im gewerblichen innergemeinschaftlichen Handel aktiv sind.
Denn Fehler in der Prüfung und Dokumentation von Geschäften innerhalb der europäischen Union können sich für Verkäufer mit Sitz in Deutschland durchaus zu einem bedrohlichen Problem entwickeln.
Sollte der Exporteur nämlich seinen Prüfungs- und Dokumentationspflichten nicht vollständig nachgekommen sein, so kann dies im Falle einer Prüfung bedeuten, dass die Lieferung nicht Umsatzsteuerbefreit hätte erfolgen dürfen. In diesem Fall besteht ein hohes Haftungsrisiko für den Exporteur, dass entsprechende Umsatzsteuerbeträge vom Fiskus nachgefordert werden.
Gehen Sie also keinesfalls zu lasch oder fahrlässig mit der Gelangensbestätigung und den Prüfungsvorschriften bei innergemeinschaftlichen Lieferungen ohne Umsatzsteuer um, denn Ihnen droht erhebliches Haftungsrisiko.
Hier ein aktueller uns sehr guter Bericht der IHK Koblenz zu diesem Thema.
http://www.ihk-koblenz.de/international/export/1691140/Gelangensbestaetigung.html
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