Die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft: Viele Vorteile und wenige Einschränkungen

Für jeden Existenzgründer und angehenden Unternehmer stellt sich vor der Aufnahme seiner selbständigen Tätigkeit die Frage, welche Rechtsform er für das künftige Unternehmen wählen soll. Ob Einzelunternehmen, Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft: Jede Rechtsform ist mit individuellen Vorteilen auf der einen und entsprechenden Nachteilen und Verpflichtungen auf der anderen Seite, verbunden. Die spezifischen Eigenschaften der verschiedenen Rechtsformen muss man als Gründer kennen, um hier von Beginn an die bestmögliche Entscheidung zu treffen. Rund 70 Prozent der in Deutschland gegründeten Firmen sind Einzelunternehmen. Diese Rechtsform ist zwar besonders einfach in Gründung und Handhabung. Dafür haftet der Inhaber allerdings auch mit seinem vollständigen Privatvermögen, wenn das Unternehmen einmal nicht für seine finanziellen Verpflichtungen aufkommen kann. Als Ausweg aus diesem Risiko wählen Gründer als Alternative eine Kapitalgesellschaft als Rechtsform. Die beiden bekanntesten Unternehmensformen sind hierbei die GmbH und die Aktiengesellschaft (AG). Allerdings schreibt das Gesetz hier jeweils ein Stammkapital in beträchtlicher Höhe vor. Bei der GmbH beträgt es 25.000 Euro, bei der AG sogar 50.000 Euro. Da gerade junge Existenzgründer meist nicht über entsprechende Mittel verfügen, hat der Gesetzgeber seit November 2008 eine weitere Kapitalgesellschaft eingeführt: Zur Gründung einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft genügt bereits ein Kapital in Höhe von einem Euro.

Die Kombination aus Haftungsbeschränkung und niedrigem Stammkapital ist sehr vorteilhaft. So ist es zu erklären, dass die neue Rechtsform bereits im ersten Jahr nach ihrer Einführung insgesamt rund 20.000 mal gewählt wurde. Die Industrie- und Handelskammern in Deutschland verzeichneten im gleichen Zeitraum mehr als 230.000 Anfragen zur haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft. Ein weiterer Grund für die große Beliebtheit dieser Rechtsform, die im allgemeinen Sprachgebrauch auch häufig als Mini GmbH oder 1-Euro GmbH bezeichnet wird, ist ihre einfache, unkomplizierte und preiswerte Gründung. Der Gesetzgeber stellt hier nämlich ein sogenanntes Musterprotokoll zur Verfügung, das von Gründern immer dann verwendet werden kann, wenn sich maximal drei Gesellschafter an dem Unternehmen beteiligen und wenn nur ein Geschäftsführer bestellt werden soll. Wird das Musterprotokoll verwendet, dann entfällt die Notwendigkeit zur Erstellung von individuellen und damit kostspieligen Verträgen durch einen Juristen. Außerdem ist die notwendige Beglaubigung durch einen Notar deutlich günstiger, als wenn mit Individualverträgen gearbeitet werden muss.

Natürlich ist der Betrieb einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft für die beteiligten Gesellschafter und den Geschäftsführer auch mit Pflichten verbunden. Da es sich bei dieser Rechtsform um eine Variante der herkömmlichen GmbH handelt, ist sie zur doppelten Buchführung verpflichtet. Außerdem müssen jährliche Bilanzen erstellt werden. Beide Pflichten haben Auswirkungen auf den Buchungsaufwand im Unternehmen und die Kosten für einen Steuerberater. Diese Faktoren müssen vor der Entscheidung für eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft in Betracht gezogen und genau berechnet werden. Außerdem ist die Mini GmbH dazu verpflichtet, in ihrem Namen den Zusatz „haftungsbeschränkt“ zu tragen. Schließlich sollen Geschäftspartner, Banken oder Behörden erkennen können, dass die beteiligten Gesellschafter nicht mit ihrem Privatvermögen haften. Eine weitere Verpflichtung betrifft die Verwendung der Gewinne. 25 Prozent des Jahresüberschusses müssen bei der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft als Rücklagen eingestellt werden. Dies gilt solange, bis Gründungskapital und ansparte Rücklagen zusammen 25.000 Euro betragen. Ab diesem Zeitpunkt können die Gesellschafter das Unternehmen per einfachem Beschluss in eine vollwertige GmbH umwandeln.

Das bekannte Online-Magazin INTERNETHANDEL hat sich in seiner aktuellen Ausgabe (Nr. 101, März 2012) ausführlich mit dem Thema der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft beschäftigt, da sich diese Rechtsform besonders für Existenzgründer und Jungunternehmer handelt. Der Leser erfährt im Rahmen einer gut recherchierten Titelstory Schritt für Schritt, wie man eine Mini GmbH gründet, welche Kosten damit verbunden sind, welche Verpflichtungen die Gesellschafter eingehen und mit welchen Vorteilen diese Rechtsform verbunden ist. Die Kosten der Gründung werden dabei ebenso detailliert behandelt, wie die rechtlichen, steuerlichen und finanziellen Rechte und Pflichten der Beteiligten. Anhand von zwei Interviews mit erfolgreichen Unternehmern wird verdeutlicht, warum sich die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft vor allem für Gründungen im Bereich Online-Handel eignet.

Mario Günther ist Chefredakteur von INTERNETHANDEL. Das Fachmagazin umfasst die Vorstellung neuer Geschäftsideen, Schritt für Schritt-Anleitungen für Gründer, Tipps aus den Bereichen Steuer & Recht, umfangreiche Softwaretests sowie regelmäßige Interviews mit Deutschlands besten Online-Händlern.

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