Staatliche Fördermittel für Existenzgründer: Zu selten in Anspruch genommen

Eine rege Gründerszene und die Entstehung von vielen neuen Unternehmen am Markt liegt unbestritten im Interesse des Staates. Zum einen gehen von den jungen Unternehmen viele wichtige Impulse für die Volkswirtschaft aus. Zum anderen verbessern die Neugründungen die allgemeinen Aussichten am Arbeitsmarkt und nicht zuletzt bietet die Option der Gründung für viele Menschen in Deutschland einen Ausweg aus der Arbeitslosigkeit. Um seine Bürger zur Eigeninitiative in Sachen Unternehmensgründung zu motivieren, unterhält der Staat zahlreiche Programme, die angehenden Unternehmern entsprechende Fördermittel zur Existenzgründung bereitstellen. Zu den Unterstützungsmaßnahmen zählen sowohl Zuschüsse zu den Lebensunterhaltskosten junger Unternehmer während der Gründungsphase als auch Informations- und Schulungsveranstaltungen für Existenzgründer. Letztlich bietet der Staat in enger Zusammenarbeit mit verschiedenen Geldinstituten auch günstige Förderkredite an, die exakt auf die Anforderungen junger Unternehmer ausgerichtet sind. Obwohl die staatlichen Fördermittel dem angehenden Unternehmer zu einer soliden und tragfähigen Finanzierung seiner Gründungsinitiative verhelfen, werden sie in Deutschland viel zu selten in Anspruch genommen. Wenngleich ein Anspruch besteht, so scheuen viele Menschen vor den bürokratischen Anforderungen der Beantragung zurück oder wissen einfach nicht, dass ihnen entsprechende Fördermittel zustehen.

Ein deutliches Beispiel hierfür ist der Gründungszuschuss des Staates. Hat der Gründer einen Anspruch auf ALG-I, so kann er bei seiner zuständigen Agentur für Arbeit einen entsprechenden Antrag stellen. Wird dieser bewilligt, so erhält der Gründer zunächst für einen Zeitraum von neun Monaten eine Fortzahlung seines Arbeitslosengeldes I. Zusätzlich stellt der Staat einen pauschalen Beitrag in Höhe von monatlich 300,00 Euro zur Verfügung, mit dem der Unternehmer in Gründung seine Sozialkosten bestreiten kann. Nach Ablauf der neun Monate besteht die Möglichkeit, die Sozialkostenpauschale für weitere sechs Monate zu beantragen. Im Falle eines verheirateten Gründers mit einem Kind, dessen Einkünfte vor dem Bezug von ALG-I oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze lagen, ergibt sich insgesamt über einen Zeitraum von 15 Monaten ein Anspruch auf 23.800,00 Euro. Besteht stattdessen eine Anspruch auf ALG-II, so bietet der Staat mit dem Programm Einstiegsgeld eine Alternative. Hier erhält der junge Unternehmer über einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten eine Fortzahlung seiner Leistungsansprüche, deren konkrete Höhe von der Gesamtdauer der Arbeitslosigkeit und der Größe der Bedarfsgemeinschaft abhängig ist. Über die monatliche Unterstützung hinaus können bei der Agentur für Arbeit auch einmalige Zuschüsse für Sachanschaffungen in Höhe von bis zu 5.000,00 Euro beantragt werden.

Startgeld---Fördermittel-zur-Existenzgründung

Da vielen angehenden Unternehmern die Angebote an staatlichen Fördermitteln nicht bekannt sind, hat sich das Online-Magazin Auktionsideen, welches regelmäßig Tipps zum Geld verdienen im Internet liefert, in seiner aktuellen Ausgabe (November 2010, Nr. 85) dazu entschieden, sich im Rahmen einer umfangreichen Titelstory mit dem Thema staatliche Fördermittel zu beschäftigen. Angehende Unternehmer und Gründer erfahren hier in verständlicher Form, welche staatlichen Förderprogramme sie bei der Finanzierung ihrer künftigen Gründungsinitiativen und Unternehmen unterstützen können und wie diese beantragt werden können. Neben den rein finanziellen Angeboten des Staates beschäftigt sich das Magazin auch mit Seminaren und Workshops, die speziell für Existenzgründer angeboten und ausgerichtet werden. Hier können Wissenslücken geschlossen, Geschäftsideen überprüft und Kontakte geknüpft werden. Der Vollständigkeit halber berichtet das Magazin zusätzlich über staatlich geförderte Kredite speziell für Gründer und Jungunternehmer und klärt über deren jeweilige Konditionen und Beantragungswege auf.

Mario Günther

Mario Günther ist Chefredakteur von Auktionsideen. Das Fachmagazin umfasst die Vorstellung neuer Geschäftsideen, Schritt für Schritt-Anleitungen für Gründer, Tipps aus den Bereichen Steuer & Recht, umfangreiche Softwaretests sowie regelmäßige Interviews mit Deutschlands besten Online-Händlern.

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Comments

  1. Es ist in der Tat sehr schwierig, die richtigen Fördermittel zu identifizieren, daher ist es wichtig auf eine professionelle Fördermittelberatung zurück zu greifen, zumal eine solche Beratung auch durch Fördermittel finanziert werden kann.

  2. Haben wir probiert. Funktioniert nicht. Staatsbank hat abgelehnt, IHK abgelehnt. In den letzten 3 Jahren habe ich also mein Geschäft aus eigenen Ressourcen und aus eigener Kraft aufgebaut… erfolgreich. Prognose, die ich damals eingereicht habe, und der Bank es zu „rosig“ gefunden hat (aus welchem Grund sie meinen Antrag abgelehnt haben), habe ich aus eigener Kraft übertroffen.
    Paar Wochen später dann Werbung von der Sparkasse im Postfach: Nehmen Sie Privatkredite auf um Ihre Weltreise zu finanzieren?
    Ob es im Interesse des Staates liegt, Existenzgründer zu fördern? Ja. Aber damit gewinnt man keine Wahlen. Nur durch die Unterstützung der Arbeitslosen gewinnt man wahlen also fördert der Staat sie auch und nicht die Existenzgründer. Mein persönliches Fazit daraus: Sobald meine Geschäfte noch besser gehen, geht es mit der Firmengründung im Ausland weiter, sodass der deutsche Staat und Banksystem, die mich damals im Stich gelassen haben, kriegen von meinen größeren Gewinne keine Steuer ab. Mit anderen Worten, Up yours, BRD.

  3. Kleine Ergänzung zum Gründungszuschuss:

    Der Gründungszuschuss ist Progressionsfrei – sprich Steuerneutral. Wer also den Gründungszuschuss erhält muss nur das sonstige Einkommen versteuern lassen.

    Rechnet man mit durchschnittlich 1000 bis 1500 Euro für den Gründungszuschuss so würde in einem Rechenbeispiel bei einem angenommenen Gewinn von 6000 Euro keine Steuern gezahlt werden. Der Gründer hat insgesamt also 16.800 Euro bis 21.300 Euro zur Verfügung.

    Nun werden einige sagen – im ersten Jahr entstehen steuerlich sowieso nur Verluste. Dem ist entgegen zu halten das Verlustvorträge auch in das Folgejahr übernommen werden.

    In der Praxis kommt oftmals bei regulären Gründern die Frage auf – Muss ich erst arbeitslos werden, sein um eine Förderung von staatlicher Seite für meine Lebenshaltungskosten zu erhalten – die Antwort lautet – leider Ja

    Eine Umfrage auf dem Existenzgruender-Helfer Blog bestätigt indes den Wunsch der Leser nach einer Hilfe zu den Lebenshaltungskosten für beide Arten der Existenzgründung.

    Gruss Klaus Schaumberger

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