xxx.co.de ein neues Pflichtprogramm für Markenrechtsinhaber und bekannte Marktteilnehmer?

Die neuen zweistelligen .de Domains tragen die ersten vermeintlich faulen Früchte. Denn während es natürlich Firmen, Institutionen und weitere gibt, die mit einer zweistelligen Domain ihre berechtigten Interessen verfolgen (vw.de / o2.de), gibt es nun auch welche, deren einziges Interesse es ist, ihr eingesetztes Risikokapital zu vervielfachen. Hier wird ein ganz einfaches Geschäft mit der Angst getrieben, dass unserer Meinung nach klar von niederen Interessen motiviert wird. Denn natürlich fragt sich der Betreiber der erfolgreichen Seite xxx.de, ob er jetzt auch noch Geld für eine Weiterleitung von xxx.co.de auf seine Seite zahlen muss, damit ihm keiner seiner Wettbewerber seinen etablierten Namen streitig machen kann. Das funktioniert bei Inhabern von Markenrechten übrigens schlechter als bei ungeschützten Kennzeichnungen, denn dem Markenrechtsinhaber bleibt ja – je nach veröffentlichtem Angebot – auch noch der Rechtsweg offen.

Über den Nutzen einer guten .co.de Domain für die eigene Suchmaschinenoptimierung kann man sich gehörig streiten. So lange Google seine Rankingmechanismen nicht veröffentlicht wird es genug Experten geben, die die ein oder andere Position vehement und scheinbar „technisch abgesichert“ vertreten können.

Doch wie viele Blogs, Weiterleitungen und Domains sollen Sie als Markteilnehmer denn noch hosten und bezahlen? Bald brauchen Sie mehr Manpower für die Beauftragung von Top-, oder Second-Level Domains, als Sie für ihr eigentliches Geschäft brauchen. Wir machen da auf jeden Fall nicht mit und unterstützen keine unserer Meinung nach dubiosen Geschäftsmodelle, die einen sehr zweifelhaften Nutzen, wenn nicht sogar Schaden haben können. Denn was ist mit denen, die „der Einfachheit halber“ Duplicate Content auf der schönen neuen xxx.co.de veröffentlichen und als Trichter-Domain erkannt und abgestraft werden? Oder wenn Sie als neuer Marktteilnehmer zwar eine gute .co.de Domain ergattern, aber leider schlecht in den Suchmaschinen gerankt werden, weil die .co.de Domain wegen anderer veröffentlichter Angebote auf anderen Sub-Domains negativ auffällt, die Sie gar nicht beeinflussen können?

Die absolute Frechheit ist jedoch die postulierte Möglichkeit für Rechteinhaber, einen Domainnamen für die Registrierung zu sperren. In dem entsprechenden Formular heißt es „…verlange aber die Sperrung… aufgrund unserer Markenrechte… für die Registrierung… DA NIEMAND ANDERES IN DEUTSCHLAND DIESEN NAMEN OHNE UNSER EINVERSTÄNDNIS FÜR WELCHE BEREICHE AUCH IMMER VERWENDEN DARF.“
Da es derzeit an veröffentlichten AGB auf der Website www.co.de fehlt und diesen Passus eigentlich niemand unterschreiben darf (das hier geforderte Super-Duper-Markenrecht für alle Warenklassen und Meinungsäußerungen und unabhängige Testberichte gibt es meines Wissens nach nämlich gar nicht) , erwarte ich vom Dienstanbieter dann eine Rechnung von ungefähr 9876,50EUR an Bearbeitungs- und Prüfungsgebühren, da der Registrierungseinwand leider nicht haltbar war und die Domain jetzt wieder freigegeben wird.

Der Anbieter der Domains hat hier jedenfalls nicht auf eventuelle Gefahren hingewiesen, weshalb denn auch. Bleibt nur zu hoffen, dass Herr Steinkamp nicht so dumm war, seine echte Unterschrift auf Tausenden von Briefen in die Welt zu blasen. Denn ansonsten könnten schräge Typen auf die Idee kommen, gefälschte Überweisungen von den prall gefüllten Bankkonten zu tätigen, die aufgrund der scheinbar „richtigen“ Unterschrift des Geschäftsführers auch alle „für gut“ durchgehen. So könnte sich der neu erworbene Reichtum schnell wieder in Rauch auflösen.

Wer weiteres zum Thema lesen möchte, hier noch ein paar interessante Links:

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