Im E-Commerce-Blog gesehen und sicher interessant für jeden, der E-Mail-Marketing betreibt: Neue Urteile zu den Fragen:
Erheben Sie E-Mail-Adressen im Rahmen von Formularen oder Bestellungen?
Versenden Sie E-Mail-Anfragen an potenzielle Geschäftspartner?
Verwenden Sie bei der Adressgewinnung das Confirmed-Opt-In-Verfahren?
Eine schöne, weil kurze 🙂 Übersicht zu den Urteilen gibt es in der Marketing-Börse.
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